Alle Mitglieder des Hessischen Sängerbundes sind automatisch rechtsschutz- und haftpflichtversichert.
Zusätzlich bietet der Hessische Sängerbund seinen Mitgliedern spezielle Konditionen beim Abschluss einer Unfallversicherung an.

Rechtsschutz & Haftpflicht

Jeder Mitgliedsverein bzw. Mitgliedschor des Hessischen Sängerbundes ist automatisch rechtsschutz- und haftpflichtversichert. Versichert sind alle aktiven und passiven Mitglieder, alle Chor- und Übungsleiter, offiziell beauftragte Helfer (auch wenn sie kein Vereinsmitglied sind) sowie alle ehrenamtlichen und hauptberuflichen Mitarbeiter.
Der Versicherungsschutz gilt bei allen chormusikalischen Veranstaltungen des Mitgliedsvereins oder -chores.

Hinweis: Projektchöre werden von der Rechtschutz- und Haftpflichtversicherung ausdrücklich nicht abgedeckt!


Hier findet Ihr einen Kurzübersicht über die Rechtsschutz- und Haftpflichversicherung sowie eine aktualisierte Aufstellung der Versicherungsleistungen ab dem 1. Januar 2015

Hinweis: Für die Mitglieder des Hessischen Sängerbundes gilt der Basisschutz

Das Formular für die Schadensanzeige findet Ihr hier.

Die ausgefüllte Schadensanzeige schickt Ihr bitte an die Geschäftsstelle des Hessischen Sängerbundes.

 


 

Unfallversicherung

Der Hessische Sängerbund hat für seine Mitglieder bei der HDI Versicherung AG eine Unfallversicherung zu speziellen Konditionen abgeschlossen. Mitglieder, die sich über den Hessischen Sängerbund gegen Unfall versichern möchten, können dies der Geschäftsstelle in formloser, schriftlicher Form mitteilen.

Der Versicherungsschutz besteht ab Eingang des Antrags bei der Geschäftsstelle. Das Jahr, in dem der Antrag auf Unfallversicherung gestellt wurde, ist beitragsfrei. Ab dem folgenden Jahr wird ein Beitrag von 0,64 € pro aktivem Vereins-/Chormitglied erhoben.

Der Versicherungsschutz gilt bei allen chormusikalischen Veranstaltungen des Mitgliedsvereins oder -chores. Versichert sind alle aktiven und passiven Mitglieder. Als Unfall gelten Ereignisse, die plötzlich, von außen und unfreiwillig eintreten und die den Körper des Geschädigten betreffen.

Das Merkblatt zur Unfallversicherung findet Ihr hier.

Die Versicherungsbedingungen findet Ihr hier.

Das Formular für die Schadensanzeige findet Ihr hier.

Die ausgefüllte Schadensanzeige schickt Ihr bitte an die Geschäftsstelle des Hessischen Sängerbundes.