Zuschüsse für den eigenen Chor zu beantragen ist nicht schwer - Sei es, um Konzertideen umzusetzen, neue Konzertkleidung oder Noten zu kaufen, oder Chorreisen zu finanzieren.

HSB-Mitgliedsvereine können über den Hessischen Sängerbund Zuschüsse aus Landesmitteln beantragen.
Bezuschusst werden ausschließlich:

  • Noten
  • Notenmappen
  • Notenschränke
  • Instrumente
  • In Einzelfällen Reparaturen von Instrumenten
    Die Rechnungen müssen im laufenden Geschäftsjahr (Januar bis Dezember, Stichtag ist der 31. Dezember des Antragjahres.) eingereicht werden.

Dabei gilt es zu beachten:

  • Das Rechnungsdatum muss ebenfalls aus dem laufenden Jahr stammen und die Rechnungen können nicht an den Verein zurückgegeben werden.
  • Der Gesamtbetrag aller eingereichten Rechnungen muss mindestens 151,00 € betragen. Es können auch mehrere Rechnungen (gesammelt oder einzeln) an die Geschäftsstelle geschickt werden.
  • Der Zuschuss beträgt 1/3 des gesamten Rechnungsbetrags (abzüglich Porto und Verpackung).
  • Pro Verein können maximal insgesamt 500,00 € im Jahr an Zuschüssen vergeben werden.

Mehr Informationen für Zuschüsse vom Hessischen Sängerbund findet Ihr hier.

 

Weitere Förderprogramme finden sich beispielsweise beim Bundesmusikverband für Chor und Orchester.


Auch eine Nachfrage bei der Kommune, beim Landkreis kann zum Erfolg führen.