Archiv 2021
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie in der Oktober-Ausgabe der Chorzeit zu lesen ist, gelten seit dem 1. August für gemeinnützige Vereine neue, vereinfachte Regelungen für das Transparenzregister. Wir hatten hierzu bereits am 11. Juni per E-Mail informiert, möchten heute aber noch ein paar konkretere Informationen nachreichen. Wir bitten Sie, diese auch an Ihre Mitglieder weiterzuleiten, da in den nächsten Monaten wieder einmal jeder Verein Post vom Transparenzregister/Bundesanzeiger Verlag bekommen wird.