Sehr geehrte Mitglieder, liebe Kolleg*innen,

ich möchte Sie heute auf den Förderaufruf des neuen Bundesprogramms „Das Zukunftspaket Bewegung, Kultur und Gesundheit“ des BMFSFJ aufmerksam machen, mit dem u.a. auch ausdrücklich die musische Aktivität junger Menschen gefördert werden soll.

Bewerben können sich insb. Träger der freien und öffentlichen Jugendhilfe. Da Musikvereine, Chöre & Orchester oft anerkannte Träger der freien Jugendhilfe sind, kommt die Förderung also auch für unsere Strukturen in Frage. Die Zuständigkeit für die Anerkennung sowohl als Träger der freien Jugendhilfe liegt beim örtlichen Jugendamt, wenn der Träger im Wesentlichen im Bezirk des Jugendamtes tätig ist. Eine Zuständigkeit durch das Landesjugendamt könnte gegeben sein, wenn der Träger in mehreren Jugendamtsbezirken tätig ist, oder landesweite Bedeutung besteht.

Die Webseite des BMFSFJ ist jetzt online mit Informationen zum Zukunftspaket: https://www.das-zukunftspaket.de/

Den digitalen (und ebenso dieser Email als Anlage angefügten) Förderaufruf finden Sie hier:

https://www.bmfsfj.de/resource/blob/202836/c5d311310898e2069c864a71a31c47f1/foerderaufruf-zukunftspaket-bewegung-kultur-gesundheit-data.pdf

Anbei auch ein Infoblatt, das die Struktur noch einmal verdeutlicht.

Bitte leiten Sie die Informationen unbedingt weiter und machen Sie Werbung dafür, damit das Programm dann auch schnell mit Leben gefüllt werden kann.

Nach Rücksprache mit der Vorsitzenden des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Ulrike Bahr MdB, sei der Ministerin zudem wichtig, dass junge Menschen bei der Entwicklung der Angebote aktiv beteiligt werden. Das freut uns sehr!

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Donath